Zulassungsvoraussetzungen
Die Steuerberaterkammern führen bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungen durch mit dem Ziel, die Berufsbezeichnung »Steuerfachwirt/in« zu verleihen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind unterschiedlich.
Die Voraussetzungen sind in der Regel
- nach der Prüfung zum Steuerfachangestellten: Eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt usw.
- mit einer gleichwertigen Ausbildung, z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Rechtsanwaltsfachangestellter: Eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von fünf Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon drei Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt usw.
- ohne eine gleichwertige Ausbildung: Eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von acht Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon fünf Jahre bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt usw.
Zuständige Steuerberaterkammer
Prüfungsdurchführung
Die Fortbildungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren an drei Klausurtagen und einem mündlichen Teil einschließlich eines kurzen Fachvortrags.
Die Bearbeitungszeit für die Klausuren Steuerrecht 1 und Steuerrecht 2 beträgt jeweils vier Zeitstunden, für die Klausur Rechnungswesen drei Zeitstunden und für die Klausur Betriebswirtschaft zwei Zeitstunden.
Bei der mündlichen Prüfung entfallen etwa 30 Minuten Prüfungszeit auf jeden Bewerber.
Schriftliche Prüfungsgebiete
1. Steuerrecht 1
Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
2. Steuerrecht 2
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer.
3. Rechnungswesen
Buchführung und und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht.
4. Betriebswirtschaft
Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung.