FS 3: Drei Wochen Bilanzsteuerrecht; Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer; Internationales Steuerrecht

Bilanzsteuerrecht
01.06.2025 - 06.06.2025

Erbschaft- und Schenkungsteuer,
Grunderwerbsteuer

29.06.2025 - 04.07.2025

Internationales Steuerrecht
06.07.2025 - 11.07.2025

Kursinhalte

Eine Beratung bei steuerübergreifenden Sachverhalten ist schwierig, weil sie voraussetzt, dass die steuerlichen Zusammenhänge beherrscht werden. In drei Wochen erarbeiten wir steuerübergreifende und umfassende steuerliche und bilanztechnische Kenntnisse, die einen qualifizierten Berater ausmachen. 
 
-  Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, Verhältnis Handels- und Steuerbilanz, Abgrenzung Privat- und Betriebsvermögen, wichtige Steuerbilanzpositionen, u.a. Boden und Gebäude, Forderungen, Beteiligungen, Rückstellungen. Bewertungsvorschriften, AfA, Teilwertabschreibung, Investitionsabzugsbetrag. Sonderprobleme, z.B. Mietereinbauten, Gebäudeabbruch, Tausch, Leasing, Schadensersatz, schwebende Geschäfte, betriebliche Schuldzinsen.
-  Grundzüge des Erbrechts. Zugewinngemeinschaft; Pflichtteilsrecht. Erbschaftsteuer mit Bewertung Grundvermögen und Betriebsvermögen sowie Verschonungsregeln; anteiliger Abzug von Nachlassverbindlichkeiten; persönliche und sachliche Freibeträge; gemischte Schenkung. Grunderwerbsteuer mit Anteilsvereinigung und Gesellschafterwechsel; Gestaltungshinweise.
-  Vermeidung von Doppelbesteuerung, Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen, Besteuerungsregeln OECD-Musterabkommen, grenzüberschreitende Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Arbeitseinkünfte, Zinseinkünfte, Betriebsstättengewinnermittlung, ausländische Verluste, Entstrickung, Zwischengesellschaften, Wegzugsbesteuerung.


Allgemeine Hinweise
  • Drei-Wochen-Seminar auf Steuerberater-Niveau.
  • Studienwochen bauen auf dem »Steuergrundkurs«, bzw. auf dem »Kurs Steuerrecht, Buchführung und Bilanzierung« auf.
  • Der Unterricht beginnt Sonntagabend um 19 Uhr und endet Freitag um 11 Uhr.

Honorar: Drei Wochen kosten 2.600 €. Der Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit.